Hallo,
folgendes Gebäude:
Aus der Erde um + 1,65 m UK Decke herausragendes Souterrain ( Altes Gewölbe mit einem dann über 1 m dicken Deckenaufbau ), es sollen auf dieses Gewölbegeschoss ( EG ) noch 2 Geschosse Kindergarten drauf kommen. Höhe nach BayBO dann 6,72/6,10 m, also im Mittel unter 7 m. Grundflächensumme bei teils 2 m dicken Aussenmauern locker um die 1000 m? also GKl 3 oder....ja, oder eben GKl 5:
Über dem 2. Geschoss befindet sich ein etwa 7 m hohes, ungenutzes Dach, das nur wegen der Dachneigung im Denkmalbereich so hoch sein muss, natürlich eine Wärmedämmebene ( untere Zangenlage ) und darüber die Fähigkeit, 2 Bauträgernutzgeschosse einzubauen, was aber aus Nutzergründen ( Kloster), statischen Gründen ( keinerlei Verkehrslast ausser 2 Zimmerer zu Wartungszwecken einzurechnen ), Denkmalschutzgründen ( keine Belichtung, Aussehen eines alten Getreidestadels erwünscht) usw. usw. auszuschliessen ist.
Also besteht das Dach aus Wärmedämmlage, Luftraum und Ebene der Eindeckung ( analog zu den Dächern der ganzen kleineren Lebensmittler).
Darf man das so sehen und das BSK so aufbauen ?
Ich frage nicht nach den materiellen Anforderungen, sondern nach der richtigen Einstufung.