Hallo Forum,
ich steh das erste Mal vor dem Teilflächennachweis und im Moment auf dem Schlauch.
Ich habe eine F90 Halle, in der früher eine gleichmäßige max. zulässige Brandbelastung von qr=459 kWh/m? errechnet wurde. Der Bauherr fragt jetzt, wieviel er denn maximal punktuell Lagern dürfte (er möchte in einigen bereichen Paletten und Pappe stapeln). Da grob gerechnet 5 Paletten x 20 kg x 4,8 kWh/kg schon ein qr von 480 kWh auf den m? bringen, nützt ihm die 8 m hohe Halle nichts.
Unabhängig davon, dass ich die Halle auch nach Abschnitt 6 nachweisen kann, muss ich ihm doch angeben können, dass er X% Überschreitung des qr=459 kWh/m? auf Ym? Fläche machen darf.
Ich komme mit der Rechnung nach Punkt 6.2 der 18230-1 nicht klar. Ich darf nach Anhang D.5 lokal eine 10%ige Überschreitung der gesamten Brandlasten des BAs machen (einfach ausgedrückt). Ich weiß aber nicht, welche Teilfläche AT ich nach 5.3 ansetzen soll (400 m?, 5% oder 100 m?), da ich diese noch nicht weiß. Soll ich die Schätzen? Oder verlaufe ich mich da gerade.
Natürlich muss ich noch weitere Dinge bei Punktbrandlasten beachten, die jedoch der Frage der Rechnung nichts abtun.
Ich hoffe, die Frage ist verständlich. Bitte um Hilfe bzw. kurzen Gedankenanstoß, auch wenn die Antwort einfach sein mag, hänge ich manchmal an solchen Dingen fest.
Danke