Nach Tabelle 1 IndBauR können Sie mit F30 und einer BMA bis zu 4500m? bauen. Dafür benötigen Sie keine Berechnung.
Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, aber ich verstehe die Frage immernoch nicht!? Wieso kommen Sie von einem erfTF von 50min auf eine Konstruktion F90? Hier wäre doch F60 erforderlich bzw. ausreichend?
Für lokale Überschreitungen müssen Sie Teilflächen- bzw. Teilabschnittsnachweise gemäß DIN 18230 führen. Für die Ergebnisse sind dann die tragenden Teile zu bemessen.
Meines Erachtens kann ein Rückwärtsrechnen auf "Punktbrandlasten" jedoch nicht funktionieren. Wenn Sie zurückrechnen erhalten Sie doch nur eine gemittelte flächenbezogene Brandlast, halt das qr. Wenn Sie Bereiche mit erhöhten Brandlasten haben, müssen Sie die Brandlasten schätzen und dann vorwärtsrechnen und die Teilflächennachweise führen.
Übrigens, bei den Bauten von 60.000m? dürfen Punktlasten eine Brandlast von maximal 200 kWh/m? haben, wenn die Randbedingungen (Fläche maximal 10m? bzw. mit Sprinklerung 400m?) eingehalten werden. Die wichtigste Randbedingung ist hier eine flächenbezogene Brandlast von 45 kWh/m?.
Die Überschreitung wäre dann quasi 155 kWh/m?. Die zulässigen Punklasten resultieren aus der extrem niedrigen Brandlast in der übrigen Halle, die eine Brandweiterleitung nahezu ausschließt.