Ich meine, daß die Bereitstellung von Löschwaser die Bestätigung der zutreffenden Bereitstellung einschließt und es somit kostenfrei sein muß.
Ich weiß aber, daß es Einzelne gibt, die Kosten ansetzen.
Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage geben, das muß nachvollziehbar eine Gesetzesgrundlage u n d dann die Gebührensatzung haben, sonst ist es rechtswidrig. Es empfiehlt sich, mit Hinweis auf HBKG § 3 eine förmliche Beschwerde beim Hessischen Innenministerium, Abt. Brandschutz, einzureichen. Die IngKH hat vorgeschlagen, die Kostenfreiheit in das neue HBKG (ab 2010) direkt reinzuschreiben, ist aber noch nicht drin. Der Entwurf geht gerade wieder zur Stellungnahme herum.
Statt einzelne Bestätigungen zu schreiben könnte der Wasserversorger auch eine Internetseite einstellen und die Stadtgebiete / Gemeindeteile, die 800 l/min haben "weiß" lassen und Bereiche mit 1600 l/min schraffieren und Bereiche mit 3.200 l/min unterkreuzen und man könnte sich den Kram selbst herunterladen. Ärgerlich ! Auch für den Bauherren. Investitionshemmend.
Vielleicht schicken Sie die Beschwerde a u c h an unseren Wirtschaftsminister Posch in Wiesbaden, Kaiser Friedrich Promenade, mit dem Hinweis, daß man durch solche Gebührentatbestände in der Summe die Investoren verschreckt und Hessen gegenüber anderen Bundesländern damit in der Attraktivität zurückfällt. Könnte Grund für ein klärendes gesprüch zwischen den Ministern sein. mfg Franz Schächer