Hallo Zusammen,
im Freien neben einem Betriebsgebäude (Produktionshalle 800 m?) steht unmittelbar angrenzend ein überirdischer CO2-Tank mit eine Volumen von 20 Kubikmeter (keine Löscheinrichtung)
Mal abgesehen von den Dingen die ich in verschiedenen technischen Regeln gefunden habe, wie z.B. Schutz vor Flammeneinwirkung etc., bleibt bei mir eine Frage offen.
Muss eine solche Anlage eine Warneinrichtung haben, für den Fall das CO2 ins Frei dringt (z.B. bei einem Leck an einer der Leitungen).
Im vorliegenden Fall beträgt der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche ca. 3 m. Die dort angrenzende Straße mit Fußweg hat ein leichtes Gefälle. Am Ende des Gefälles (ca. 40 m) stehen wiederum Hallen einer anderen Firma so dass sich theoretisch unter ungünstigen Bedingungen das CO2 hier wieder sammeln könnte.
Kennt jemand eine Vorschrift diesbezüglich?
Beste Grüße
Wolfgang Cordier