Inwiefern die zulässige Aufenthaltsdauer in einer Kühlhalle durch eine Inertisierung weiter gesenkt weiß ich nicht.
Von der BGZ (heute DGUV) gibt es eine Stellungnahme zur Aufenthaltsdauer in Bereichen mit ständig abgesenkter Sauerstoffkonzentration (unabhängig von den Umgebungsbedingungen). Es werden dabei 3 Kategorien unterschieden.
Kat. I (21 - 17 Vol% Sauerstoffkonzentration)
- Betretbarkeit für gesunde Personen
- Aufenthaltsdauer max. 4h
Kat. II (17 - 15 Vol% Sauerstoffkonzentration)
- Ärztliche Voruntersuchung, sowie Wiederholungsuntersuchung alle 3 Jahre
- Aufenthaltsdauer max. 4h
Kat. III (15 - 13 Vol% Sauerstoffkonzentration)
- Ärztliche Voruntersuchung, sowie Wiederholungsuntersuchung alle 2 Jahre
- Aufenthaltsdauer max. 2h
- nur leichte Tätigkeiten zulässig