Sachverhalt:
bei einer Brandschau an einer Förderschule ( Schule für Behinderte ) wurde ein zweiter Flucht u. Rettungsweg aus den Aufenthaltsräumen im Obergeschoss eines Altbaus gefordert.
da diese Räume von ca. 13. Behinderte und Lehrer benutzt werden, möchte ich eine zweiläufuge gerade Treppe aus Stahl im Außenbereich planen.
da diese Treppe von behinderten Kindern benutzt werden soll
möchte ich díe Treppe wie folgt bauen:
25 Steigungen, Steigungsverhältnis 0,17 /0,28 m
Laufbreite : 1,35 m
Zwischenpodest : 1,35 / 2,80 m
Geländerhöhe : 1,10 m
Handlauf
- in 0,85 m Höhe anbringen
- Rundprofil 30-45 mm
- 30 cm über An u.- Austritt hinaus anbringen
also ein Zwischending zwischen § 37 Abs. 5 BauONRW und der DIN 18024 Barrierefreies Bauen
ich hätte gerne ihre Meinung dazu gehört.
Danke im Voraus.