Hallo Herr Bußmann,
warum sind in NRW 12 m? zulässig? Ich kenne nur das Urteil, welches im Heintz-Kommentar genannt wird; dies war allerdings vom VGH BaWü... Gibt es hier auch für NRW irgendwo eine Aussage?
Wenn man aber dieses Urteil aus BaWü als Grundlage nimmt, sind m.E. nach wie auch immer geartete Räume auf der Galerie nicht zulässig, da die Galerie Bestandteil des Raumes (also auch des Luftraumes) sein müssen.
Ich würde auf der Galerie liegende Räume nur dann akzeptieren, wenn von der Größe her klar ist, dass sie nicht als AR genutzt werden können (z.B. ein geplanter Abstellraum mit 2 m?) oder fest installierte Technik haben (z.B. Heizungsanlage).
Viele Grüße ins Sauerland,
Frankk Borgert