Sehr geehrte Kollegen,
in der Checkliste Baye-4 zum Brandschutzatlas wird unter 3.2-1.2 als zulässige BWEW eine feuerbeständige Wand ohne zusätzlicher mechan. Beanspruchbarkeit unter Hinweis auf Art. 28(3) BayBO genannt.
In Art. 28(3) S. 2 Nr. 1 wird als zulässige BWEW eine hfh-Wand mit zus. mechan. Beanspruchbarkeit angegeben.
In der gleichen Checkliste wird in 6.4-4 in Übereinstimmung mit BayBO Art. 33(4) S. 1 Nr. 2 für Treppenraumwände eine hfh-Wand mit zus. mechan. Beanspruchbarkeit, also mechan. anspruchsvoller, genannt.
Habe ich etwas falsch verstanden, ist die Angabe in der Checkliste für BWEW somit nicht richtig, oder woraus leitet sich die Zulässigkeit einer "bloßen" fb-Wand als BWEW bei GKl. 4 ab?
Schöne Grüße
Peter Häusler