Hallo Phönix
Die meisten Maße haben auch was mit runden Zahlen, die man sich merken kann zu tun.
100 m? nur ein Fluchtweg aus einem Raum, 200 m? NE ohne Flure, 400 m? Büronutzungen ohne Flure, 800 m? Sonderbau Verkaufstätten ab 2000 m? gilt VkV, 1000 m? besondere Anforderungen nach VerStättV, 1600 m? 2 bauliche Rettungswege im IndBau,
40 m BW Abstand, 60 m BW Abstand in RW, 9 m Abstand der DL von der Fensrtefront.
In der Regel gibt es keine wissenschaftlichen Grundlagen, in einigen Fällen Erfahrungen, das die Rettung ohne Flure oder Lösschmaßnahmen noch möglich ist. Die Rettungswege sind auch Angriffswege für die Feuerwehr und diese hat genormte Schläuche, welche auch verlängert werden können aber nicht bis ins unermessliche.
Die Anleiterhöhen sind von den Leitern der Feuerwehr abhängig, wobei bei der Festlegung der 8 m Fusßbodenhöhe bestimmt ein bischen Alkohohl im Spiel war. Ab 22 m ist Schluss mit anleitern und somit ein Hochhaus mit zwei Treppenräumen.
Wenn diese Ausarbeitung ausführlich sein soll brauche ich ein paar Stunden.
Gruß Norbert Bärschmann