Hallo
ich habe einige Fragen zu "Sicherheits"schleusen als Übergang von Tiefgaragen in Notwendige Treppenräume.
Die Wände und die Decke der Schleuse sind feuebeständig auszubilden. Alle Türen schlagen in Richtung Treppenraum aus, eine in die Schleuse, die zweite aus der Schleuse.
Fluchtrichtung aus der Garage in den Treppenraum.
1) bisher war mir nur die übliche Lösung eine Tür T30 und die Treppenraumtür T30RS bekannt.
")Im Brandschutzatlas habe ich eine Variante mit T30 Tür zur Garagenseite und RS-Tür zum Treppenraum gesehen. 6.8.2
Diese Variante findet der Bauherr natürlich ganz toll, weil die Tür so schön leicht ist (und weniger kostet)
was meinen Sie zu diser Bauweise.
3)Eine der Sicherheitsschleusen im diesem Projekt ist auch kleiner als 3qm.
Ich könnte also die Zweite Tür öffnen - und die garagenseitige Tür steht nich öffen?
4)Wenn ich beide Türen der Schleuse als T30RS oder als T30RS/RS ausführe - ´schliessen dann die Türen sicher (Luftpolster)
Ich würde die brennbaren Gasgemische gerne schon an der ersten (garagenseitigen) Tür aushalten und nicht bis in den Aufzugsschacht gelangen lassen?
Sind die brennbaren Benzindämpfe eine reale Gefahr?
Ist also 2x RS sinnlos
Dies läßt sich nur beheben, wenn man die zweite Tür weiter in den Flur - Richtung Mieterkeller versetzt, dann gehen aber die Türen von zwei Technikräumen von dieser Schleuse ab.
Ich finde aber - Schleusen haben nur zwei Türen.
Diese Türen sind aber kein Notwendiger Rettungsweg aus der Garage - eher eine zusätzliche Möglichkeit die Mieterkeller und Technikräume zu verlassen.
Was meinen Sie ?