Grüß Gott zusammen,
wie der Gruß schon zeigt, gehts um Bayern.
Es soll unter einem Büro-/Wohngebäude (GKl. 4) eine zweigeschossige Tiefgarage mit je Geschoss ca. 1200 m? gebaut werden (Summe < 2500 m?).
Das untere Garagengeschoss ist zu sprinklern. Bedeutet das nun, dass zwischen den beiden Geschossen eine wirksame Abtrennung (T90?) vorzusehen ist (entsprechend CEA 4001 gesprinklert/nichtgesprinklert)? Eine Rauchabschnittstrennung ist wegen < 2500 m? nicht erforderlich.
Schöne Grüße
Peter Häusler