Hallo Forum,
zwei Gewerbeeinheiten im EG(120 qm + 89 qm) mit jeweils eigenem Kellerzugang (35 qm + 40 qm)über eine innenliegende Treppe sollen nur im EG zusammengelegt werden. Die Einheiten befinden sich in einem Wohn- und Geschäftshaus (ehemals mittlere Schwierigkeit). Die beiden Einheiten (Büros) waren durch eine Gipskartonwand (Ständerkonstruktion F90) getrennt, was jedoch fraglich ist, da Wasser- und Abwasserleitungen nicht durch ein Schott gesichert waren. Diese Gipskartonwand wird nun entfernt, damit eine Zahnarztpraxis entstehen kann. Wesentliche Bauteile (Stahlbetonträger oder Mauerwerkswände) werden nicht tangiert.
Gibt es dennoch Fallstricke bzgl. des Brandschutzes?
Grüße, Franz Lang