Hallo Falk,
eine techn. Lösung kann ich ihnen direkt nicht anbieten.
Ein Möglichkeit ist, statt der Belehrung, dies in eine Brandschutz- oder/und Hausordnung mit aufzunehmen und ggf. den Verstoß mit er Zahlung eines Bußgeldes zu belegen. Wenn der neue Mieter dies dann unterschreibt und gegen diese Regelung verstößt, muss er zahlen (Sie sind dann rechtlich abgesichert, wegen Bußgeld). Ebenso muss eine Kontrolle (z.B. im Rahmen einer jährlichen Wartung und Einstellaktion durch den Haustechniker) vereinbart werden.
Es geht leider meist nur über Strafe, die Geld kostet.
Sie sollten aber auch Ihre Nutzer darauf hinweisen, dass das Deaktivieren von OTS nicht nur ein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat. Wenn im Brandfall jemand durch den Rauch einer unverschlossen WE-Tür geschädigt wird, hat das strafrechtliche Folgen und der Staatsanwalt wird aktiv.
Eine techn. rabiatere Version wäre, die Schraubverbindungen des OTS allesamt mit Imbusschrauben zu versehen, die gegen Missbrauch mit eingedrückten Stahkugeln (in das 6-kantloch eingepresst) gesichert werden. So macht man das auch in Justizvollzugsanstallten! Zwar ist dann der Austausch defekter Schließer schwieriger, doch die Dinger gehen ja selten kaputt.
Wenn das nix nutzt, könnten Sie es auch mit Mäusen versuchen ,die Sie immer im Treppenraum freilassen, wenn mal wieder einer die Tür offen stehen lässt - vielleicht hilft das dann?
Viel Erfolg!
der Feuerteufel