Hallo Zusammen....
ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Wozu dient die Forderung aus der GarVo NRW § 3 Abs. 4 ?
Was soll damit bewirkt werden? Hat doch brandschutztechnisch keinen Einfluß oder doch?
Was bringt diese Forderung genau? Oder Frage was soll sie begünstigen, verbessern?
Wenn der Alarm durch eine BMA ausgelöst wird, fährt oder sollte doch keiner mehr mit dem Auto aus der Garage rausfahren?
Und wenn ich 999 m? habe brauche ich keine getrennten und bei einem Stellplatz mehr (1010 m?) brauch ich getrennte Zu- und Abfahrten? Macht das eine Auto bzw. der Stellplatz etwas aus?
Ich finde im Internet leider auch keine "Erläuterungen zur Verordnung" oder zur Einführung der GarVO.
Vielleicht kann mir da ja auch noch jemand einen Tipp geben.
Danke im Vorraus