Hallo B.Miro -
bei so etwas ist aus meiner Sicht immer "heikel" bzw. es ist ausführlich zu kommunizieren, was mit dem BSK bezweckt werden soll.
- ist das BSK für einen Mieter, der auf jeden Fall Brandschutzmängel haben will, um Mietminderung zu erhalten oder sonstwie in einem Rechtsstreit Vorteile haben will?
- ist das BSK für die Immobilienverwaltung, die im Gegenteil bescheinigt haben will, daß alles "i.O." ist und nichts kostet?
Als Brandschutzsachverständiger wird man zwar vom Auftraggeber bezahlt, trotzdem würde ich die Sache so baurechtlich-objektiv wie möglich angehen
- grundsätzlich vom jetzigen Baurecht ausgehen
- Bestandsschutz ist nur gegeben, wenn die damalige Baugenehmigung mit Auflagen und Grüneintragungen 1:1 realisiert wurde; das kann durch Umbauten schon hinfällig sein
- für Rettungswege kein Bestandsschutz
- Umbauten, die brandschutztechnisch etwas verändern, z.B. auch das Rettungswegkonzept, oder Bauteile mit Feuerwiderstand, sind in der Regel genehmigungspflichtig - die Konsequenz Ihres BSK KANN also sein, daß gewisse Umbauten jetzt noch nachträglich beantragt und genehmigt werden müssten, evtl. mit neuen Maßnahmen/Kosten
- das aktuelle Baurecht können Sie natürlich anwenden (400m?-Regel)
- Schwachpunkte sind evtl. Schottungen und Leitungsanlagen in den notw.Fluren (sofern es notw. Flure sind)
Also, auf keine Mauscheleien einlassen, das fällt auf Sie zurück.
Nun ja - manches ist im Bestand auch nicht ganz eindeutig zu werten,
berichten Sie mal!
schöne Grüße
M. Koeppen