Sehr geehrte Kollegen/innen,
in einem Kellergeschoss mit zwei Nutzungseinheiten (Lager mit Aufenthaltsräumen und weiterer 2. NE mit Arbeitsplätzen) gibt es einen gemeinsamen 1. Rettungsweg ins Freie indem eine Leitung für Wasser ca. DN 100 verlegt ist die mit B 1 Isolierung ausgestattet ist.
Dies ist die einzige Brandlast sonst ist alles zum Betrieb des Flures notwendig.
Muß man zwingend dieses Rohr Kapseln ?
Gemäß Leitungsanlagen Richtlinie ist dies meines Wissens nach eine Kapselung notwendig.
Ist Bestandsschutz vielleicht noch ein Thema (Gebäude aus 1980er Jahren)?
Es gab keine Nutzungsänderung nur eine Verbesserung der Fluchtwegssituation.
Gibt es eine Möglichkeit diese Situation zu akzeptieren ?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit kollegialen Grüßen
J. Wolf