Hallo Beuscher,
kurz nochmal zur VDE 0108-100: Die gültige Fassung (2005-01) enthält KEINE Festlegungen zur Umschaltzeit. Dies war europäisch wohl nicht durchsetzbar. Aus diesem Grund hat man (national) den Entwurf 2005-10 herausgegeben, in den die nationalen Zusätze grau schattiert waren. Im Vorwort heisst es hierzu:
"Die Anwendung dieser grau schattierten Zusätze ? bereits vor der Inkraftsetzung ? wird vom UK 221.3 ?Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen? der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE empfohlen."
Dei Umschaltzeiten in diesem Entwurf entsprechen wieder der "alten" 0108er.
Zu Inhalt:
Ich denke es ist wohl durchaus ein Unterschied, ob ich im Hotel in meinem Bett 15 sek bis zum Einschalten der Sicherheitsbeleuchtung warte oder mich in einem Bereich befinde, in dem ich in 15 sek eine recht grosse Strecke zurücklegen kann. In einer Verkaufsstätte auch aus anderen als Panikgründen nicht wirklich empfehlenswert.
Zur Abweichung:
Natürlich kann man legal von allem abweichen; man muss es nur gut begründen und die Gegenseite (Behörde, Prüfer) muss zustimmen. Um jedoch nicht hinterher ein Problem zu bekommen, würde ich bei einer solchen Abweichung auch den Anlagenprüfer (also den Sachverständigen, der später die Anlage prüft) mit ins Boot holen.
Zum Fall:
Welche Gründe gibt es denn bei Dir konkret, auf dei 15 s. zu gehen?
Gruß
Werner Müller