Ok Herr Karge,
wer fordert, daß die BSK aufgesteuert werden können? Die Feuerwehr selbst? Wer entscheidet wann aufgrund welcher Information welche Klappe geöffnet wird? Zweiwegesteuerung von BSK sind Abweichungen von der Zulassung der BSK (im Zuge einer Zustimmung im Einzelfall zu beantragen). Das ist eine ziemlich kritische Kiste - ich hoffe jeder weiß genau, was er tut und fordert! Was soll denn die Anlage können? Nur ein bißchen Rauch rauspusten (Ziff. 5.6.3 MIndBauRL) oder tatsächlich eine raucharme Schicht sicherstellen?
Zum Funktionserhalt, sonstigen technischen Anforderungen oder dem 12 bis 15-fachen Luftwechsel:
Ganz grundsätzlich und pauschal kann man sagen, daß Entrauchungsanlagen zu Lüftungszwecken eingesetzt werden können, Lüftungsanlagen zu Entrauchungszwecken jedoch nicht.
Ich kann Ihnen daher ab hier nur ganz dringend empfehlen, sich einen kompetenten Sachverständigen zu suchen, mit dem Sie die Anlage vorher durchsprechen und der Ihnen diese auch hinterher abnimmt. Auch im Saarland gibt es meines Wissens eine Liste von "baurechtlich anerkannten Sachverständigen".
Gruß
Werner Müller