Im Forum wird gerade über die Anforderungen an den 2. Rettungsweg in Schulen diskutiert. Für mich stellt sich darüber hinaus die Frage, dürfen auch beide RW Außentreppen sein? Diese Situation könnte sich bei Umbaumaßnahmen / Anbauten ergeben.
Nach 3.1.2 der MSchulbau-Richtlinie darf nur ein RW über eine Außentreppe verlaufen. Ich sehe es aber nicht nachteilig, wenn abweichend davon auch der zweite RW über eine Außentreppe führt.
Bin auf die Antworten der anderen Forumteilnehmer gespannt.
Grüße,
A. Richter