Werte Brandschützer -
nach den Bauordnungen sollen ja Flur-Rauchabschnitte von max. 30 m Länge gebildet werden.
Jetzt habe ich aber L-, U- und ringförmige notw. Flure, konkret in einem Krankenhaus, und erdgeschossig, mit Fenstern/Türen an den Fluren nach draußen, und mit Dachlichtkuppel-Rauchabzügen über den Flurabschnitten.
Würden Sie sagen, die 30m-Regel ist unbedingt einzuhalten, also immer laufende Meter um die Ecken messen, das weren rel. viele Rauchschutztüren. Oder bringen die abgeknickten Flure nicht Vorteile, die rechnerisch längere Rauchabschnitte möglich machen?
(anders als bei einem 30m schnurstracks geradeausgehenden Flur gibt es hier auch mehr Ausgänge, die Rettungswege sind alsi kürzer).
??
M. Koeppen