den Begriff "Boardinghaus" gibt es im baurecht nicht (und das bleibt hoffentlich auch so). Wer längere Zeit dort im haus wohnt, der w o h n t, wer sich kurzzeitig dort aufhält, also wechselt, der hat ein Hotelbett.
Aus diesem Grundsatz "wohnt lange da und kennt sich aus" oder "ist mal auf einen Sprung hier und kennt sich nicht aus", unrterscheidet der gesetzgeber. Außerdem nach der Zahl der Betten.
Grundsatz: wer aus seiner Wohnung flieht, um einem Feuer zu entgehen, verghißt, die Tür hinter sich zuzumachen, also im Hotel : vollwandig, dicht- und selbstschließend. Flurtür zum Treppenraum : vollwandig, dicht- und selbstschließend. Oder beide Türen als geprüfte DIN 18 095 Rauchschutztüren mit Selbstschließung. Besser ist die vollwandige, ds, ss, weil diese bei Brandbeanspruchung eine Weile zuhält, während die RS Tür unter Heißdampf (mehr als 250°) die Brüche machen oder entflammen kann. Drahtglasforderung schon besser als "sonst".
Wohnungstüren im Flur : dichtschließend, Flur-Treppenraum: selbstschließende RS Tür, besser T 30 RS. mfg Franz Schächer