Hallo ZZpk,
Zitat § 11 BauVorV:
"Für den Nachweis des Brandschutzes sind im Lageplan, in den Bauzeichnungen und in der Baubeschreibung, SOWEIT ERFORDERLICH, anzugeben:..."
Ob hierzu
- Eintragungen auf den Plänen
- ein tabellarischer Nachweis wie er hier angeboten wird
- ein textliches "Brandschutzkonzept" mit oder ohne
- eigenen Brandschutzplänen
erforderlich sind, ist abhängig vom Bauvorhaben.
Bei Deinem Bauvorhaben sollten einige erläuternde Hinweise auf den Plänen (z.B. Baustoffe) und in der Baubeschreibung (z.B. Nutzung, Personenzahlen) ausreichend sein.
Gegenfrage: Warum ist das Ding denn eigentlich ein Sonderbau?
Gruß
Werner Müller