Sehr geehrte Kollegen,
die Frage bezüglich der Anforderungen stellt sich für mich folgendermaßen- liegen hier zwei Brandabschnitte vor oder zwei Brandbekämpfungsabschnitte ?
Ich habe da einen Fall der sich wie folgt darstellt.
Im Kellergeschoß eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 sind im genehmigten Zustand zwei voneinander durch feuerbeständig abgetrennte Wände und Türen getrennte Nutzungseinheiten (NE 1 = Lager (ca. 1600 m2 mit einiger Brandlast) mit Aufenthaltsräumen und NE 2 = Aufenthaltsraum ca. 400 m2)sind insofern miteinander gekoppelt, daß der 1. Rettungsweg aus NE 2 über NE 1 über einen Flur geht der bisher zum Lager hin offen war.
Die Lösung aus meiner Sicht wäre den 1. Rettungsweg aus NE 2 durch eine feuerbeständige Abtrennung vom Lager (Brandlast !)abzutrennen(ist relativ einfach möglich).
Ach ja der Rettungsweg ist natürlich auch Rettungsweg aus NE 1 und ist deshalb durch eine feuerbeständige Tür auszurüsten.
Sind nun Anforderungen an eine Brandabschnitt oder einen Brandbekämpfungsabschnitt für die Trennwand und Brandschutztür zu stellen ?
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
J. Wolf