Guten Tag,
In einer Schule (Erhebliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen)
sollen bestehende Systemtrennwände, als Metallpanellwände (genauer Aufbau noch unklar) möglichst erhalten werden. Der Architekt möchte die Wände durch zusätzliche Beplankungen aus Feuerschutzplatten ertüchtigen (Flurtrennwand , Forderung feuerhemmend).
Frage: Kann eine Ertüchtigung einer Systemtrennwand aus Metallpanelleelementen, z.b. in Anlehung an die DIN 4102-4, "4.10 Feuerwiderstandsklassen von Wänden aus Gipskarton-Bauplatten" stattfinden, bzw. in Anlehnung an Zulassungen verschiedener Hersteller für die Beplankung von Holz-Fachwerkwänden ?
Kann eine detailierte Beschreibung der geplanten Konstruktion im Brandschutzkonzept, die sonst erforderlichen bautechnischen Nachweise ersetzen. ?
Ich halte die Ertüchtigung für sinvoll und machbar und gehe davon aus, dass F30 locker erreicht werden können, nur mit dem Nachweis hapert es.
Wer hat Erfahrungen oder Anregungen ?
J. Peters