Lieber Clydewuff,
in Hessen bestimmt Fußnote 1 der Tabelle Anhang 1 der Hessischen Bauordnung, daß Balkone, ü b e r die Rettungswege geführt sind, der Feuerwiderstandsdauer der Decken entsprechen müssen. An Balkone und Überdachungen über Zugängen sind in der HBO k e i n e Anforderungen gestellt.
Kann man im EG auch aus den Fenstern heraus ? Sind diese als Fluchtwege geeignet ? Mindestens 1 Fenster in Fluchtrichtung sollte sich 90 x 120 cm im Lichten öffnen lassen, dann brauchen Sie formal die Haustüre nicht, wenn es darüber brennt. Kann man aus dem OG auch raus, ohne den Balkon zu tangieren ? Mindestens ein anleiterbares Fenster mit im Lichten 90 x 120 cm Weite. Dann brauchen Sie den Balkon auch nicht, um darüber gerettet zu werden.
Dann bitten Sie die Bauaufsicht, die Forderung noch einmal zu überdenken, sie ergeht (wenn die Voraussetzungen von oben eingehalten sind) ohne Rechtsgrundlage, d.h. die Bauordnung verlangt das n i c h t, dann kann es die Bauaufsicht auch nicht verlangen.
Sie können Ihren Statiker aber auch mal fragen, ob die Hölzer, die er gewählt hat, nach DIN 4102 Teil 4 für F 30 ausreichen. Die Beläge müssen das nicht, nur die Traghölzer. Das kann auch klappen.
mfg Franz Schächer Expertenausschuß HBO in der IngKH,
Vorsitzender der Fachgruppe Brandshcutz in der IngKH