Hallo -
- Sicherheitsbeleuchtung ist Einzelfallbeurteilung, auch je nachdem, ob für jede Nutzung Tageslicht garantiert ist oder nicht.
Mindestens die Rettungswegschilder hinterleuchtet zu machen, ist ja wohl kein Akt. Innenliegende Flure Sicherheitsbeleuchtung.
- das ist ja schon eine ausgewachsene Versammlungsstätte, wenn Schulfeiern sind, kann man da doch locker 400 - 600 Stühle reinstellen, nicht wahr?
Und für diesen Fall wird auch bemessen, nicht für die Sportstunde mit 12 Kindern. --> ergo: sowieso Sicherheitsbeleuchtung, es gilt die MVStättV
(in Berlin eingeführt? egal, gilt trotzdem)
- 980 m?? dann Nachweis raucharme Schicht. Oder soll es 98 m? heißen?
Dann wird alles wieder ein bischen einfacher.
M. Koeppen