Hallo allerseits -
m.E. haben hier beide Meinungen recht, oder anders gesagt:
bei einem Fahrschacht, der baurechtlich nicht notwendig ist, sollte man doch im Einzelfall überlegen, ob eine Entlüftung/Rauchableitung (RA) gemacht wird.
- wenn ich z.B. nur zwei Ebenen verbinde, in einem Atrium, würde ich mal auf die RA verzichten
- wenn der Schacht in einem Treppenraum über 5 Geschosse geht, dann besser machen. Dann dient die RA zwar nicht dazu, Rauchübertragung zwischen Geschossen zu verhindern (sind ja hier keine Geschosse sondern nur Treppenpodeste), aber wenn einmal Rauch im Schacht ist, sollte man den doch irgendwie rauskriegen können...
M. Koeppen