Hallo zusammen, ich weiß nicht ob es was hilft, aber in der DIN steht ein bisschen was zu Handfeuermeldern:
DIN VDE 0833-1
6.2.6 Anordnung und Aufteilung von Handfeuermeldern
Handfeuermelder müssen gut sichtbar angebracht sein; frei zugänglich sein; im Bedarfsfall durch ein zusätzliches Hinweisschild nach DIN 4066 gekennzeichnet sein; so angebracht sein, dass sich der Druckknopf 1,4 m ? 0,2 m über dem Fußboden befindet; ausreichend durch Tageslicht oder eine andere Lichtquelle beleuchtet sein; ist Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, muss diese auch den Handfeuermelder beleuchten;
in den Flucht-und Rettungswegen installiert werden.
Jeder außer Betrieb genommene Handfeuermelder muss eindeutig gekennzeichnet werden. In feuergefährdeten Betriebsstätten oder Anlagen darf der Abstand zwischen Handfeuermeldern nicht mehr als 100 m betragen.
In besonders gefährdeten Bereichen oder in Abhängigkeit von Nutzung und Beschaffenheit eines Gebäudes sollten die Abstände nicht mehr als 40 m betragen. Sie müssen von der Anzahl und vom Anbringungsort her so angeordnet sein, dass eine Person nicht mehr als maximal 30 m zum nächsten Handfeuermelder zurücklegen muss.
Gruß, Caddy