Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
in einem bestehenden Wohnhaus, Gebäudeklasse 5, Bj 1955 wurden im Zuge der Umwandlung in Eigentumswohnungen die Aufteilung von zwei Wohnungen verändert. Es wurde ein neuer Wanddurchbruch erstellt und eine Tür verschlossen (zu gemauert). Ein Zugang zum Treppenhaus vom Hinterhof im EG wurde zugemauert, so daß nur noch ein Fenster übrig bleibt.
Es musste nachträglich ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden wozu ein Brandschutznachweis erforderlich wird. Muß der Brandschutznachweis nur für die beiden Wohnungen erstellt werden, bei denen eine Änderung vorgenommen wurde oder ist das gesamte Gebäude zu berücksichtigen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
S. Gribl