Hallo Herr Rung -
die Frage ist, was Sie jetzt machen, und in welcher Rolle.
Sind Sie Betreiber, Planer oder nur Planersteller?
Werden nur neue Bestuhlungspläne gezeichnet oder die Bestuhlung geändert?
Auf jeden Fall sollten m.E. die neuen Rettungswegbreiten innerhalb des Versammlungraumes beachtet werden, d.h. mind 1,20 m breite Gänge. Bestuhlung nach neuer VStättV.
Ob auch Türbreiten geändert werden müßten, kommt drauf an. Wenn es nicht wesentlich mehr Besucher werden, würde ich hier Bestandsschutz sehen.
Wenn die bisher genehmigte Besucherzahl (wesentlich) überschritten wird, wird m.E. ein Nutzungsänderungsantrag, neue Genehmigung und bauliche Änderungen auf die neuen Breiten (sofern die alten nicht ausreichen) erforderlich.
Kommt aber drauf an.
M. Koeppen