eine Kinderkrippe oder Kindertagesstätte ist baurechtlich geregelt und nach Arbeitsschutz. Die Bauordnung verlangt keine Beschilderung, der Arbeitsschutz eine beschilderung dann, wenn die Rettungswege nicht klar erkennbar sind, also übersehen werden können, verwechselt werden können usw. Daher sind an den Türen in den Gruppenräumen nach draußen keine Schilder erforderlich, auch keine Leuchten. Ich lasse aber nachleuchtende Schilder anbringen, weil diese demonstrieren, daß diese Tür jederzeit frei und begehbar sein muß, von innen wie nach draußen und nicht zugestellt, verdeckt usw. werden darf. Möbelrücken, Vorhänge aufhängen usw. sind im Kindergarten beliebt.
Die Hauptausgangstüre und geg. die Flurtür davor sollten ebenfalls gekennzeichnet werden, der hauptausgang muß sich für Erwachsene auch ohne Hilfsmittel und bei Stromausfall öffnen lassen, wenn er direkt auf die öffentliche Verkehrsfläche führt ("weglaufen", auf die Straße laufen") kann er aber gegen Kinderöffnen gesichert sein. Praktisch ist eine doppelflügelige Tür ohne Griff mit Elektroöffner, Taster "hoch" und ein hoher Griff für die Öffnung der Tür in voller Breite "oben", daß Erwachsene (Erzieher und Eltern) die Tür bei gefahr sofort öffnen können, diesen Griff auch kennzeichnen, daß er bei gefahr bewußt ist. mfg Schächer