Hallo Alfred,
ich habe einerseits in der "Leichtbauplattenfibel" vom Bundesverband der Leichtbauplattenindustrie, 1985, München, geschaut und nur F 30 / F 60 Einstufungen gefunden (Seiten 34,35 mit 75 mm HLB (ohne Mehrschichtaufbau, reine "Sauerkrautplatten"). Für eine Brandwand / Brandersatzwand sehe ich das als mickrig an, weil der Nachbarbrand sicher abgehalten werden muß, F 90. Dort wird Bezug genommen auf DIN 4102 T 4 Tabellen 48 und 49. Besser fand ich die Hinweise in "Brandschutz mit Knauf", 2007, Seite 39 "Aufrüstung von Wänden". Dort ist mit 20 mm Fireboard F 90 erreicht.
Physikalisch : die Holzpfosten - Ziegelwand, ist eigentlich gegen Brandeinwirkung gar nicht schlecht, sie kann aber Spalten bilden, daß der raumabschluß nicht gesichertt ist, d.h. es raucht durch und es kann Feuer durchschlagen. Durch eine gesicherte, durchgängige Schicht (hier: 20 mm Fireboard) wird der Raumabschluß hergestellt.
Formal : Holzpfosten und Holzriegel in Brandwänden sind stets von übel, sie gehen mit der Zeit verloren ("Abbrand"). Durch nichtbrennbare Dämmlagen (HWL und Putz) wird der Schutz vor Erhitzung allerdings verbessert, daß es eine zeitlang hält. In diesem Sinne kann man damit leben aber : Abweichungsantrag stellen, mit Hinweis auf "Bestandskonstruktion" meist gebührenfrei.
mfg Franz Schächer