Hallo lieber Forant midas,
"ich habe einmal etwas gehört dass ... etwas sein soll" ist immer gut ;-)
(Besonders wenn der fahrende Feuerlöscher-Tandler, der übers Land tingelt und den Omas mit dem "Heizungsfeuerlöscher" die Rente abzockt! - Kleine allgemeine Anmerkung meinerseits, in keinem Fall auf Mitforanten bezogen!)
Nachdem ich im Hinterstübchen auf ähnliche Gedanken gekommen bin, mal etwas gehört zu haben, habe ich mich auf die Suche gemacht und bin in der Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 5: Prüfung besonderer Druckgeräte nach § 17
"6. Druckgeräte für Feuerlöschgeräte und Löschmittelbehälter
(1) Bei tragbaren Feuerlöschern, die als funktionsfertige Baugruppe in
Verkehr gebracht werden, entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme. Die
wiederkehrenden Prüfungen dürfen bei diesen Feuerlöschern durch eine
befähigte Person durchgeführt werden, wenn das Produkt aus maximal
zulässigem Druck PS und maßgeblichem Volumen V nicht mehr als 1.000
bar.Liter beträgt."
Andererseits sind die Prüfplaketten (oder der Instandhaltungsnachweis??) auch die Anzeige für die nächste fällige Prüfung und Instandhaltung und auch quasi Werbeaufdruck und eine kleine Erinnerung, WEN man bei der nächsten Tätigkeitsfälligkeit gefälligst anfordern soll.
Ich versehe neue Löscher jedenfalls mit meinem Aufkleber.
HTH, Grüßla
Franz-Peter Lössl