Hallo Herr Schmid
Das Dachflächenfenster muss in der Regel keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit erfüllen.
Wenn die Treppenraumwände bis zur Dachhaut geführt währen, gäbe es keine Anforderungen an den gesamten oberen Abschluss des Treppenraumes, da nur der "Liebe Gott" darüber ist. Das galt übrigens auch schon nach der alten BayBO.
Nur Dachöffnungen im Abstand von weniger als 1,25 m der Grundstücksgrenze/BW sind ggf. nicht ohne zusätzliche Anforderungen möglich. Gleiches gilt auch wenn die Öffnung im Bereich von traufseitig aneinander gebauten Dächern vorgesehen wird (siehe Art. 30 Abs. 5 und 6 BayBO).
Gruß Norbert Bärschmann