Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
folgend Situation:
in einem notwendigen Flur, einer Schule werden Leitungen unter der Decke verlegt. Die Unterdecke wird demzufolge feuerhemmend v. oben und unten ausgebildet.
Oberhalb der Unterdecke befinden sich neben den Elektroleitungen auch Lüftungleitungen. Während die Zuluftleitungen über Brandschutzklappen K30-K90 mit Rauchmelderansteuerungen verfügen ist dies bei der Abluftleitung nicht der Fall. Die Deckenventile/Brandschutzklappen der Abluftleitungen lösen nur über Schmelzlot aus.
An die Abluftleitungen angeschlossen sind neben dem Flur auch Räüme mit Trennwänden F90. Auch hier sind nur Brandschutzkappen mit Schmelzlotauslösung verbaut.
Fragen:
1. Ist zu befürchten, dass sich bei einem Schwelbrand im Deckenhohlraum oder in einem Raum mit Trennwänden F90, Kaltrauch über die Abluftleitung in den Fluchtweg gelangt ?
2. In welchen Fällen ist in Hessen ein Lüftungsgesuch zu stellen?
Gruß aus Hessen,
J.Peters