Hallo Herr Blume
Die vorgegebenen Standartbrandschutzkonzepte greifen nicht. Das bedeutet Sie müssen ein objektbezogenes Anfertigen. Folgende Schritte schlage ich vor:
Abgrenzung des Geltungsbereiches
Ermittlung des Gefahrenpotentials
Bewertung der Gefährdungen (Risikoeinschätzung)
Schutzziele festlegen!!!!!!!
Maßnahmen auswählen und festlegen
Dokumentation (BS- Konzept)
Wirksamkeit prüfen
Fortschreiben (des BS- Konzeptes)
Das sind die Schritte wie bei der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz vorgegangen wird. Vom Grundsatz wird bei der Erstellung der Standartbrandschutzkonzepte vom Gesetzgeber genau so vorgegangen.
Als wichtigste Aufgabe ist nach meiner Meinung die Festlegung der Schutzziele.
Versicherbarkeit , Verringerung der Versicherungsprämie,
Verhinderung von Betriebsunterbrechungen, Liefersicherheit, Abwanderung von Kunden
Sicherung der Marktstellung
Sachschutz wie Gebäude, Gebäudeeinrichtungen, Rohstoffe und Wahren
Datensicherheit
Sicherung der Arbeitsplätze
Ansehen der Betriebe oder Einrichtungen
Marktwerterhaltung
Umweltschutz, Nachbarschaftsschutz
Hier kommt ggf. dem Umweltschutz eine wichtige Bedeutung zu. Sie müssen klären ob der vollständige Abbrand aus Umweltschutzgründen vertretbar ist.
Auch der Versicherungsschutz ist zu klären. Auch die anderen Schutzziele können auf die im BS- Konzept festzulegenden Maßnahmen Auswirkungen haben.
Wenn nur die baurechtlichen Schutzziele zu berücksichtigen sind, sind die Anforderungen an die Bauteile relativ gering. Das Tema wirksame Löscharbeiten erschlagen Sie mit einer Löschanlage oder einer Sauerstoffreduzierungsanlage. Die Rauchausbreitung mit ausreichend ausgelegten RWA. Die Feuerwehr muss dann das Feuer nicht löschen, sondern die Nachbarbereiche oder Nachbarbrandabschnitte müssen von der Feuerwehr gehalten werden können. In Bezug auf die Rettung kommen ausreichend dimensionierte Hauptgänge für die Aufenthaltsbereiche in Betracht oder das Lager funktioniert automatisch.
Bei der Festlegung der Maßnahmen können sie sich, trotz der Aussage zum Geltungsbereich, aus den Anforderungen der IndBauRL einige wirksame Maßnahmen raussuchen. Das trifft auch auf die Hochregalllagerrichtlinie zu.
Zum Schluss müssen Sie mit den ausgewählten baulichen, anlagentechnischen, betrieblichen und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen die festgelegten Schutzziele erreichen.
Vergessen Sie nicht bei Zeiten den Prüfer und die Versicherung mit ins Boot zu nehmen.
Gruß Norbert Bärschmann