Hallo Ernst,
wie Frau Winter bereits schreibt, finden Sie die Rechtsgundlage in der Bauordnung Berlin unter § 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge, (5)1; der Text ist gleichlautend mit Bayern.
Ebenfalls richtig ist ihr Hinweis auf nichtbernnbare Stoffe aus Glas, die einen hohen Kompfort bieten. Es gibt dort soagar Stors, die sich von "normalen" Gardinen nicht unterscheiden. Die Glastextielen sind waschbar und pflegeleicht und preiswert (Preis liegt im Rahmen "normaler" Stoffe!). - Es gibt also keinen Grund, anderes einzusetzen.
Die Fa. Diel, Greiling bei München, bietet darüber hinaus (bundesweit)sehr dekorative Wandelemente aus Glastextilien an, die als Schallabsorber zusätzleiche Funktionen erfüllen, aber auch als Pin-Wände genutzt werden können.
Sie habe ansonsten mit Ihrer Ablehnung Recht!
Mfg
der Feuerteufel