Hallo "Fireproof",
für Auslöseeinrichtungen von Klappen und Feststellvorrichtungen von Türen brauchen Sie keinen Funktionserhalt vorzusehen, da hier die erforderliche Schließenergie z. B. in einer Feder bzw. einem Gegengewicht in der Schließeinrichtung vorhanden ist, die z. B. durch Rauchmelder (bei Türen und Toren) oder Schmelzlot (bei Brandschutzklappen) freígegeben wird. Gleiches gilt für NRA-Öffnungen, die pneumatisch angetrieben werden. Für NRA-Öffnungen die elektrisch öffnen ist ein Funktionserhalt nur erforderlich, wenn die Auslösung nicht über Rauchmelder erfolgt. Ansonsten wird hier vorausgesetzt, dass die Auslösung vor Ausfall des Kabels erfolgt. Im übrigen ist dieses innerhalb des betroffenen Abschnittes auch etwas zweifelhaft, weil die Antriebe sowieso nicht über einen Funktionserhalt verfügen.
Was die Stromzufuhr zur BMA (Netzzuleitung) angeht, so braucht diese ebenfalls nicht mit Funktionserhalt verkabelt zu sein, da die BMA über eine eigene Batterieanlage verfügen muss. Bei Brand im Umfeld der Zentrale schafft diese es gerade noch, den Brand zu melden, dann kann sie ausfallen. Und sollte die BMA selbst in Brand geraten, kann sie eh nicht mehr melden, egal ob mit oder ohne Funktionserhaltende Verkabelung.
MfG,
F. Fleischhauer