Die Prüfungen der technischen Anlagen und Einrichtungen erfolgen entsprechend dem Anhang zu § 2 der Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO).
Sämtliche Prüfungen sind lückenlos zu dokumentieren.
Im Anhang zu §2 finden sie auch Hinweise darüber, wer was prüfen darf. Achten Sie bitte auf die Unterschiede zwischen Sachverständigen und Sachkundigen.