"Die PSv bescheinigen die von ihnen bescheinigten Unterlagen" heißt im Normaldeutsch : der PSv p r ü f t ein BSK und bescheinigt dessen Richtigkeit und d a n n ist er für d i e s e s BSK auch gehalten, die Ausführung auf der Baustelle zu überwachen und a u c h zu bescheinigen.
Die Formulierung "bescheinigen" statt erst mal hinzuschreiben, dass geprüft wird, hat schon viele Mißverständnisse ausgelöst. Vielleicht schaffen wir es, einen "normaldeutschen" Satz zur Erläuterung dessen und was von den Bauaufsichten (BA) f a l s c h gemacht wird, in die HE HBO zu bekommen und die Mißverständnisse und fehlerhaften Übertragungen damit auszuräumen. Ich war jetzt öfters draußen auf Baustellen "zum bescheinigen", weil die BA zwar das BSK geprüft und bescheinigt hat aber sich nicht raustraut. Dabei tut es auch der BA gut, wenn sie sieht, was Planer und sie durch Grüneinträge so alles verlangen.
Wenn die BA den Sonderbau nicht bescheinigt, handelt sie rechtswidrig.
Die Übertragung dieser Tätigkeit auf Dritte ist nicht im gesetz vorgesehen.
Sie kann, das gibt das gesetz her, n u r Sachvesrtändige (also auch diese PSv BS) beiziehen, wenn sie der Aufgabe selbst nicht gewachsen ist und der Mithilfe der Sv bedarf. Das kann eine Brandsimulation sein ...
Das ganze hat mit dem Nachweisberechtigten wieder gar nichts zu tun, denn der Nw wird n u r beigezogen, wenn ein Gebäude der Kl. 4 von ihm aufgestellt und auch abgenommen wird. D a n n wird keine Prüfung durch den Prüfsachverständigen fällig. Ohne die Lizenz des Mw wird Gebkl 4 gepüft.
Sie können mir meine Aufstellung vom 14.5.09 glauben, ich saß mit in dem Ausschuß, der die Wirrnisse verzapft hat ... ist uns nicht besser gelungen. Jetzt müssen wir es halt erläutern, erläutern, erläutern - und die BA schulen. Ich bin ja schon froh, daß die Formulierun wenigstens "Prüfsachverständiger" geworden ist, es waren noch wildere Varianten in der Debatte. "Prüfing" wäre mir am liebsten gewesen, war aber aus juristischen Gründen nicht möglich. mfg Franz Schächer