Liebe Forumsteilnehmer,
muss an einem Aufzugsschacht (Anforderung im Objekt F 90-A) die an der Fassade liegende Fläche unbedingt mit F 90-Glas ausgeführt werden? Zu den Nutzungseinheiten liegt vor dem Aufzug ein separater Vorraum und ein notwendiger Flur. Also gibt es eigentlich nur das Ereignis "brennender Aufzugskorb" zu lösen. Da könnte man doch argumentieren, dass eine G-30-Verglasung genügt, oder?
Hat jemand Erfahrungen?
Was passiert, wenn der Aufzugsschacht eine Druckbelüftung erhält?
Danke
Helmut Zeitter