Hallo Herr Kühnel,
Die Nutzungseinheit muss mit Geräten der Feuerwehr erreichbar sein und es muss erkennbar sein, wenn sich jemand am Fenster bemerkbar macht.
Im Winter ist eine hübsche Ruschpartie zu befürchten, je nach Dachausführung.
Und schließlich ist eine Absturzsicherung erforderlich, damit es am Ende nicht schneller abwärts geht als geplant.
Das geneigte Dach selbst muss als Rettungsweg geeignet sein, d.h einschließlich der tragenden Bauteile entsprechenden Feuerwiderstand aufweisen, damit es als Rettungsweg geeignet ist (mindestens F30).
Unter diesen Voraussetzungen kann das geneigte Flachdach vielleicht im Sinne einer Dachterrasse betrachtet werden und hat dann sogar Vorteile gegenüber einer Anleiterstelle am Fenster.
Gruß
Matthias Bußmann