Hallo Herr Klußmann,
nach der reinen Lehre dürfen Sie die Geräte in notwendigen Fluren und Treppenräumen nicht "einbauen".
In Einzelfällen wird das aber akzeptiert, wenn z.B. sonst keine Mängel vorhanden sind, Fluchtweglängen sehr klein sind, Brandmeldeanlage vorhanden ist o.ä.
Ein Anspruch besteht insbesondere dann nicht, wenn Sie das Gerät "einbauen". Einbauten aus brennbaren Baustoffen sind explizit nicht erlaubt. Vom Schutzziel aus betrachtet ist es m.E. aber egal, ob ich ein solches Gerät (wie auch kopierer, Automaten usw.) aufstelle oder einbaue.
Ich habe die Geräte bislang als Verbesserung gegenüber den bisherigen Fernsehgeräten eingeschätzt und war deshalb eher großzügig mit der Zulassung.
Wie ich diesem Forum entnommen habe, gibt es inzwischen aber wohl Erfahrungen, die diese Bildschirme doch nicht als so harmlos erscheinen lassen. Es geht ja nicht nur um die Brandlast, sondern auch um die Zündquelle.
Ich werde die Entwicklung weiter verfolgen...
Gruß
Matthias Bußmann