Sehr geehrte Kollegen,
in alten Garagenverordnungen waren Höhendifferenzen vorgeschrieben. Und das hatte nicht nur etwas mit Schmelzwasser zu tun, sondern auch in erster Linie mit Brandschutz. Bekanntlich sind Gase, die in Verbindung mit Verbrennungsmotoren entstehen schwerer als Luft. Und sie sind in einer bestimmten Konzenration brennbar, bzw. explosiv. Wandern diese durch die Schleuse in den Treppenraum, oder was noch gefährlicher wäre, in die Unterfahrt des Aufzugs, bestünde hierin ein enormes Gefahrenpotential. Erstaunlicherweise ging mit der Aufhebung nach Forderung einer Schwelle, oder behindertengerecht gesprochen einer flache Rampe, die Aufhebung des Einstellverbots für (flüssig)gas betriebene Fahrzeuge einher. Auch Flüssiggas ist schwerer als Luft... . Meine Anfrage warum die Vorschriften aufgehoben wurden, wurden beantwortet mit "..es sei noch nie etwas passiert". Aber so ist es halt in Deutschland: Es muss erst etwas passieren.
Ich kann jedem Planer nur empfehlen, wenn schon keine Schwelle (oder flache Rampe) dann doch bitte (gerade bei Verzicht auf eine Entwässerung)darauf achten dass ein Gefälle von den Schleusen weg und nicht (im Rahmen der Toleranzen) zufällig Richtung der Schleusen entsteht.
Grüße Lutz Battran