Hallo Frau Schnappinger,
Ihre Frage lässt sich ohne genauere Detailkenntnisse nicht zweifelsfrei beantworten.
Sie haben 3 Wohnungen, für die offenbar der zweite Rettungsweg über die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt werden soll.
Die Aufstellfläche hierfür muss den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr entsprechen: d.h. der Abstand der Aufstellfläche der Drehleiter von der jeweiligen Anleiterstelle darf zwischen 3m und 9m betragen.
Zwischen Anleiterstelle und Aufstellfläche dürfen sich keine Hindernisse wie Vorbauten, Bäume u.ä. befinden.
Sie sagen nun, die Behörde fordert eine Feuerwehrzufahrt (nicht Aufstellfläche für die Drehleiter?). Hier stellt sich die Frage, ob diese z.B. aufgrund des Erfordernis der Zugänglichkeit von Gebäudeteilen (Treppenräume auf der Gebäuderückseite) gefordert werden?!?
Bitte also die Behörde um Erklärung ihrer Forderung bitten.
Gruß
Matthias Bußmann