Das Wasserblatt W 405 "Wasserversorgung, Rohrnetz, Löschwasser" Juli 1978 (neu Februar 2008, liegt mir noch nicht vor) unterscheidet in Grundschutz und Objektschutz und führt dazu in
Abschnitt 6 "Bereitstellung ... aus dem Trinkwassernetz"
Abschnitt 7 "Bereitstellung ... durch andere Maßnahmen" aus
Wenn das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des vollen Löschwasserbedarfs nicht ausreichend ist und keine unerschöpflichen Wasserquellen zur Verfügung stehen, ... ("unerschöpflich" meint Bäche, Flüsse, ...)
- Entnahme aus Löschwasserteichen,
- Entnahme aus Löschwasserbehältern,
- Entnahme aus Zierteichen oder Schwimmbecken,
- Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen.
Im Abschnitt 3.2 "Grundsätze" wird ausgeführt "ist zunächst festzustellen, inwieweit Löschwasser aus offenen Wasserläufen, Brunnen, Behältern, o d e r dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen werden kann". Also erst mal offenes Wasser, d a n n erst Rohrnetzwasser. In der Praxis meist umgekehrt.
B r u n n e n sind eine ganz normale Variante, wenn auch wegen der damit oft verbundenen Wasserrechten eine nicht mehr so übliche Sache. Die Wasser- schützer machen sich oft ins Hemd, weil sie ein Jahrzehnteereingnis oft nicht von einer Dauerentnahme zu unterscheiden wissen.
Auch die planmäßige Entnahme aus Bächen, die für den Brandfall eindeutig gesetzlich geregelt ist, ist im Vorfeld ein Akt für sich. Deshalb werden auch keine "Bachwasserleitungen" in Industriegebiete gebaut, mit denen man "unerschöpflich" Wasser hätte (also eine tiefe Entnahmestelle mit Pumpenhaus und DN 300 oder 500 Leitung durch das Industriegebiet und weiter oben mit einem kleineren Querschnitt zurück in den Bach. Im Brandfall per "Fernwirkeinrichtung" das Bachwasser im System "hochpumpen" mit Druck auf der Leitung und einem geringen Überlauf oben zurück, nach dem Brand Leitung leerlaufen lassen, Entnahme nur über Hydranten, nur für die Feuerwehr). Das würde große Mengen Trinkwasser Bereitstellung und große, stehende Leitungen vermeiden und die Bereitstellungswassermenge wesentlich steigern. In der Industrie gibt es solche "Megalöschwasserleitungen", ich kenne bis 600 mm. Aber : die Hüter der Wasserrechte sind schwerfällig bis unwillig.
Bei brunnen braucht man auch für den "Katastrophenfall" Wasserrechte ...
mfg Franz Schächer