Hallo zusammen,
ich hätte nur eine kleine Frage, welche aber sicherlich beim Erstellen von Brandschutznachweisen von Bedeutung ist.
Gibt es eine genauere Definition für den Begriff "Nutzungseinheit".
Meines Wissens ist dieser Begriff in der BayBO nicht eindeutig geregelt, ist aber Grundvoraussetzung für die Einstufung in Gebäudeklasse 1 oder 2 (Grundfläche < 400 m?).
Stellt z.B. eine in ein Zweifamilienwohnhaus eingebaute Kleingarage für die Eigentümer mit 99 m? Nutzfläche bereits eine dritte Nutzungseinheit dar oder ist die Garage noch keine Nutzungseinheit, da sie zum Wohnhaus gehört? Wird sie evtl. erst eine eigenständige Nutzungseinheit, wenn Personen, welche nicht im ZFH wohnen, diese nutzen ?
Wie sieht´s mit einem leeren Dachgeschoss in einem Zweifamilienwohnhaus aus, welches von beiden Parteien als Abstellfläche (Lagerraum) genutzt wird? Ist der Lagerraum bereits eine dritte Nutzungseinheit oder wird dieser noch als Abstellraum für die Wohnung betrachtet (dann wohl 2 NE) Die dritte Nutzungseinheit würde dann erst mit Einbau der dritten Wohnung entstehen, wodurch das Gbäude zuerst in Geb-Kl. 1, später dann in Geb-Kl. 3 einzustufen wäre.
Ihre Meinung würde mich interessieren.
Mit freundlichen Grüßen