Liebe Kollegen,
an einem Wohnhaus Gkl. 5 soll aus städtebaulichen Gründen eine Fassadenbegrünung angebracht werden. Der Bauherr will sie nicht (bezahlen), der Betreiber will sie nicht (pflegen) und der Architekt will sie nicht (angucken). Nur das Stadtplanungsamt will.
Fassadensysteme müssen ja als vollständiges System hergestellt werden. Aber was nutzt eine B1-Fassade, wenn ich anschließend einen ggf. trockenen Scheiterhaufen davor wachsen lasse?
Kann man eine Fassadenbegrünung mit Bezug zur HBO / MBO § 13 abschießen? Oder bezieht man sich auf § 25 (2)? Gibt es Erfahrungen?
Danke für eine Schützenhilfe.
Helmut Zeitter