Hallo moritz85,
vorausgeschickt: ohne das konkrete Objekt zu kennen, sind hier zwangsläufig Mutmaßungen dabei...
Generell können solche Differenzierungen durchaus Sinn machen, da z.B. die Personendichte in Verwaltungsnutzungen geringer als bei den Hörsälen ist und dadurch die Personenrettung evtl. im obersten Geschoss günstiger. Zudem kann ja bei Brand in den beiden unteren Geschossen eine Gefahr für das oberste Geschoss entstehen, umgekehrt ist die Lage evtl. günstiger und deshalb die Überwachung ganz oben evtl. verzichtbar - hängt aber von Ihrem konkreten Bauwerk ab.
sarkastische Bemerkung: wäre eine Komplettüberwachung des Gebäudes gefordert worden, hätten Sie dann gefragt "warum auch die Verwaltung überwachen, wo doch hier die Versammlungsstättenverordnung gar nicht gilt?"?
Sammelt sich im obersten Geschoss der Rauch? Zum obersten Geschoss müßte doch mind. ein Treppenraum führen, der mit mind. Rauchschutztür abzutrennen wäre, wieso sollte sich dann im obersten Geschoss der Rauch sammeln?
Fragen über Fragen...
Aber ich bin sicher, Ihr Brandschutzgutachter kann Ihnen hierzu kompetente Antworten geben. Im Übrigen hat dieser auch nicht das letzte Wort im Brandschutz, sondern die Bauaufsicht unter Hinzuziehung der Feuerwehr.
mit freundlichen Grüßen
M. Koeppen